Siegel für Eier aus tiergerechter Legehennenhaltung
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| © WPSA |
Das WPSA-Siegel für Eier aus tiergerechter Legehennenhaltung als Verbraucherinformation ist nach einem aktuellen Gerichtsurteil zulässig.
Das Ziel der Deutschen Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V. - der nationalen Gruppe innerhalb der World’s Poultry Science Association (WPSA) - war, mit dem Siegel “Tiergerechte Haltungsform” eine Orientierungshilfe für Verbraucher beim Eierkauf zu schaffen. Mit dem Siegel sollen die Ergebnisse der Arbeit der Geflügelwissenschaft für Konsumenten durch einen Blick auf die Eierverpackung erkennbar gemacht werden.
Das Landgericht Oldenburg fällte nun ein erstinstanzliches Urteil und wies die Klage gegen eine Siegelnutzerin in vollem Umfang ab (Urteil vom 10. Dezember 2009, Az. 15 O 1634/09, nicht rechtskräftig). Damit wurde erstmals gerichtlich festgestellt, dass die gegen das WPSA-Siegel erhobenen Irreführungsvorwürfe nicht haltbar sind.
Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V.
Die Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V. fördert als nationale Gruppe innerhalb der World’s Poultry Science Association - WPSA - den wissenschaftlichen Fortschritt in der Geflügelwirtschaft.
Mit dem WPSA-Siegel will die Geflügelwissenschaft ihre Arbeit für tiergerechte Legehennenhaltung dokumentieren.
“Wir sind sehr froh, dass sich das Gericht unserer Überzeugung angeschlossen hat, und gehen davon aus, dass die eingetretenen Verunsicherungen und Verzögerungen zur Nutzung unseres Siegels bei den Eierproduzenten ebenso wie im Handel nunmehr überwunden sind”, erklärte Dr. Behr, Vizepräsident der Deutschen Vereinigung für Geflügelwissenschaft e.V., nach der Urteilsverkündung.
Die Vereinigung verfolge auch den Gedanken einer fortschreitenden Weiterentwicklung der Legehennenhaltung mit dem Siegel. Beteiligte Legehennenhalter verpflichten sich, der Geflügelwissenschaft Daten zur Verfügung zu stellen. So könnten zahlreiche Informationen gewonnen und ausgewertet werden, die die Wissenschaft in die Lage versetzen, ihre Arbeit noch zielgerichteter und effizienter im Bereich aller Haltungsformen von Legehennen zu gestalten.
Das Siegel “Tiergerechte Haltungsform”
Die Zulassung von Legehennenhaltungen zur Nutzung des Siegels “Tiergerechte Haltungsform” basiert auf einem fundierten Kriterienkatalog. Der Kriterienkatalog wird nach den Aspekten Nachhaltigkeit, Tiergesundheit, Haltung und Verhalten bestimmt. Siegel-Betriebe unterwerfen sich dem Kontrollsystem des Siegels, mit dem die Erfüllung der Kriterien zur nachhaltigen und tiergerechten Haltung überwacht wird.
Unterschieden wird zwischen den Legehennenhaltungsformen Ökologische Erzeugung, Freilandhaltung, Bodenhaltung und Kleingruppenhaltung.
Ökologische Erzeugung - Den Hennen steht ein größtenteils bewachsener Auslauf von mindestens 4 m² pro Henne zur Verfügung. Maximal dürfen 3.000 Legehennen in einem Stall gehalten werden: Ökologische Erzeugung
Freilandhaltung - Neben dem Stall, der den Anforderungen an die Bodenhaltung entspricht, haben die Hennen tagsüber uneingeschränkt Zugang zu einem Auslauf von 4 m² pro Henne: Freilandhaltung
Bodenhaltung - Der maximale Tierbestand beträgt 9 Hennen pro m² nutzbarer Fläche. Es dürfen nicht mehr als 6.000 Legehennen in einer Gruppe gehalten werden: Bodenhaltung
Kleingruppenhaltung - Die Hennen leben in einer festen Gruppe von 28 bis maximal 60 Hennen. Die gesamte Bewegungsfläche einer Gruppe beträgt ca. 4,8 m²: Kleingruppenhaltung
“Das Siegel ‘Tiergerechte Haltungsform’ ist die Konsequenz jahrelanger Forschungen und wissenschaftlicher Studien auf dem Gebiet der Legehennenhaltung, deren Entwicklungen wir in Deutschland seit über 50 Jahren begleiten. Während bei anderen Prüf- und Kontrollsystemen das Produkt im Fokus steht, ist unser Siegel eine systembezogene Auslobung von tiergerechten Haltungsformen”, so Dr. Behr.
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4 Kommentare zu “Siegel für Eier aus tiergerechter Legehennenhaltung”
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Das WPSA-Siegel für Eier aus tiergerechter Legehennenhaltung als Verbraucherinformation ist nach einem aktuellen Gerichtsurteil zulässig.
Dieses Urteil ist einfach ungeheuerlich und beweist, wohin es führt, wenn die Geflügelwirtschaft die Forschung finanziert und selbst staatliche Institute auf “Drittmittel” angewiesen sind. Die Freilheit von Lehre und Forschung ist so nicht mehr sicher. Der neue Großgruppenkäfig, der euphemistisch “Kleingruppe” genannt wird, enthält ca. 60 Tiere. Fußballenschäden sind auch in diesen Systemen im inakzeptablen Ausmaß vorhanden, ein Ausüben der natürlichen Verhaltensweisen wie geleichzeitiges ungestörtes Ruhen oder Körperpflege sind nicht möglich. Sowohl das Stehen auf dem Gitter oder das Sitzen auf den Stangen fürht zu schmerzenden Füßen, denn Hühnerfüße sind auf das Scharren ausgerichtet. Die zwei Mini-Matten im Käfig reichen aber gerade für 3-4 von 60 Tieren aus und enthalten keinen Sand, der zur Körperpflege nötig wäre. Dies wurde einst sogar von der TiHo Hannover bemängelt, auch das Institut für Tierschutz und Tierhaltung und die Uni Kassel-Witzenhausen (Institut für nutztierethologie meldeten Bedenken an. Diese werden hier aber gar nicht erwähnt!
Es bleibt zu hoffen, dass in einer höheren Instanz die Richter erkennen werden, um was es sich hier handelt: Um Irreführung des Verbrauchers.
Das Urteil ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert:
1. Tierschutz-Siegel sollten eigentlich einen über die Produktqualität hinausgehenden “Mehrwert” bezüglich des Mindeststandards dokumentieren. Da die “Deutsche Vereinigung für Geflügelwissenschaft” e.V., die deutsche Sektion der WPSA ist, ihr Siegel auch für die neue Form der Käfighaltung verleiht, die laut bundesdeutscher Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 22.08.2006 nur den Mindeststandard darstellt, ist es kein Gütezeichen, das zweifelsfrei einen Mehrwert an Tierschutz garantiert. Deshalb entspricht es nicht den Erwartungen der Konsumenten an ein Tierschutz-Gütesiegel.
2. Dieses Urteil wurde in der Hochburg der deutschen Geflügelwirtschaft und der Hühnerbarone gefällt. Deshalb drängen sich durchaus Fragen nach Justitias Unabhängigkeit auf. Erinnert sei hier an die Erfahrungen, von denen der leidgeprüfte Amtsveterinär a. D. Dr. med. vet. Herman Focke in seinem Buch “Tierschutz in Deutschland - Etikettenschwindel?!” berichtet.
Außerdem ist anzumerken, daß bei den wesentlichen Kriterien der unterschiedlichen Haltungsformen bezüglich der Eier aus ökologischer Haltung “vergessen” wurde, die dort mit nur 6 Hennen/m² wesentlich geringere Besatzdichte im Stall im Vergleich zur konventionellen Freilandhaltung und zur Bodenhaltung, wo 9 Tiere/m² erlaubt sind, zu erwähnen. Die Tiere, die Öko-Eier legen, haben im Stall also eineinhalbmal mehr Platz, so daß dort deutlich weniger Streß herrscht.
Für Tierfreunde gilt auch nach diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil weiterhin: “Das Ei mit einer “3″ (am Anfang des Codes) kommt aus Tierquälerei!” Deshalb wird es zu Recht in Zukunft abelehnt werden, auch wenn die Betreiber der neuen Legebatterien jetzt in verbrauchertäuschender Manier von “Kleingruppenhaltung” sprechen, nachdem sie diesen Begriff 2006 leider mit Hilfe der schwarz-roten Koalition in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung etablieren konnten.
Berichtigung eines sachlichen Fehlers:
In meinem Kommentar vom 22.12.09 um 18:33 Uhr schrieb ich in der vorletzten Zeile bedauerlicherweise, daß die Einführung des Begriffs “Kleingruppenhaltung” 2006 die “schwarz-rote” Regierung erfolgte. Richtig ist vielmehr, daß dies die “schwarz-gelbe” Regierung war und damals Minister Seehofer das federführende BMELV leitete.
Ich bitte wegen dieses Versehens um Entschuldigung.
Eckard Wendt