Mögliche Enteignung der Hypo Real Estate ruft Kritik hervor
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Bundeswirtschaftsminister
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| Foto: Lichtblick/Achim Melde |
| © Deutscher Bundestag |
“Tritt Herr zu Guttenberg zurück, wenn diese Bundesregierung eine Bank verstaatlicht, oder macht er weiter, als ob nichts geschehen wäre?” so ein Journalist in der Bundespressekonferenz.
“Er hat ja ausgeführt, dass das für ihn nur die ‘ultissima ratio’ sein kann”, antwortete der Sprecher des Bundeswirtschaftsministers, Steffen Moritz.
Nach einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundeskabinetts können Banken in Deutschland künftig verstaatlicht werden. Die Verstaatlichung als letzte Möglichkeit zur Rettung einer Bank soll so eine gesetzliche Grundlage finden.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 14 Absatz 2: “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.” Zur Enteignung heißt es in Artikel 14 Absatz 3: “Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.”
Enteignung als Möglichkeit zur Rettung einer angeschlagenen Bank
Das Gesetz, das nun in den Bundestag eingebracht wird, setzt hohe Hürden für eine Enteignung. Die Möglichkeit, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten, soll nur bis zum 30. Juni 2009 bestehen.
“Die Bundesregierung versündigt sich am Wirtschaftsstandort Deutschland. Enteignungen sind mit der sozialen Marktwirtschaft unvereinbar”, kommentierte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle meint: “Enteignung ist Sozialismus.”
“Der Begriff Enteignung darf nicht zum Wortschatz der CDU gehören”, erklärte CDU-Wirtschaftsexperte Michael Fuchs. Josef Schlarmann, Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung von CDU und CSU, sah gar einen “ordnungspolitischen Tabubruch, der nicht mehr tragbar ist”. Karl Lauk, Präsident des CDU-Wirtschaftsrates: “Jede Form der Enteignung zerstört die Fundamente unserer freiheitlichen Ordnung, der sozialen Marktwirtschaft.”
“Entsetzt” ist der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner. “Jegliche Form von Verstaatlichung oder Enteignung ist völlig fehl am Platz.”
Schon jetzt haften 1,5 Billionen Euro öffentliches Geld für die Banken
Der Aufschrei der neoliberalistischen Stimmen erstaunt. Bundesregierung und Parlament haben bislang mit dem Bankenrettungsschirm 1, Volumen 480 Milliarden Euro, und der Garantieerklärung für Bankeinlagen, Volumen 1.000 Milliarden Euro, 1,5 Billionen Euro öffentliches Geld für die Banken ins Risiko gestellt. Das kann man durchaus als Sozialisierung der Fehlleistungen von Banken ansehen. Es ist allerdings geschehen, ohne dass sich Regierung und Parlament den erforderlichen Einfluss auf das Geschehen in den Banken gesichert hätten.
Nachdem in die Hypo Real Estate nunmehr mehr als 100 Milliarden Euro eingeschossen wurden, kann man die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung , Enteignung und Verstaatlichung, durchaus als verspätet kritisieren. Sie aber als Weg in den Sozialismus zu brandmarken, statt die einflusslose Hingabe öffentlichen Geldes zu kritisieren, zeigt die ganze Abwegigkeit neoliberalistischen Denkens.
C. Hulverscheidt kommentiert auf sueddeutsche.de (Auszug):
Von “Tabubruch” ist da die Rede, von “Wahnsinn”, von “Verrat” gar. Selbst in unionsinternen Runden kreieren die Diskutanten lieber Wortungetüme wie “Rettungsübernahme”, als den Begriff “Enteignung” in den Mund zu nehmen. Manchem kommt es vor, als geriete die Welt endgültig aus den Fugen, als wolle ausgerechnet eine CDU-Kanzlerin in Deutschland den Sozialismus wieder einführen.
Der Verdacht mancher Unionspolitiker, der Staat beteilige sich aus Begeisterung für das Bankgeschäft an der HRE oder hoffe gar auf Gewinne, ist dabei abwegig: Enteignet die Regierung die Aktionäre am Ende tatsächlich, wird sie rund 250 Millionen Euro an Entschädigungen zahlen müssen. Im Gegenzug erhielte sie eine Bank im Wert von exakt null Euro.
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