HRE - Schulden verstaatlichen und Gewinne privatisieren?

Dr. Gregor Gysi

Dr. Gregor Gysi

Foto: Lichtblick/Achim Melde
© Deutscher Bundestag

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch den Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes beschlossen. Dieser Gesetzentwurf verschafft dem Bund auch die zeitlich befristete Möglichkeit, Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors und Wertpapierportfolien zugunsten des Bundes oder des Finanzmarktstabilisierungsfonds zu verstaatlichen.

Eine Enteignung kann nur zur Sicherung des “öffentlichen Gutes Finanzmarktstabilität” und gegen eine angemessene Entschädigung erfolgen. Sie darf nur erfolgen, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität nicht mehr zur Verfügung stehen.

“Mit dem Bankenenteignungsgesetz der Bundesregierung werden Schulden verstaatlicht und Gewinne privatisiert. Das ist nicht hinnehmbar”, erklärte der Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Dr. Gregor Gysi, zu den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Veränderungen am Bankenrettungsschirm.

Gregor Gysi: Regierung Merkel will Schulden verstaatlichen und Gewinne privatisieren

“Mit ihrer Lex HRE (Hypo Real Estate) versagt die Bundesregierung erneut vor den Herausforderungen der Krise”, so Gregor Gysi. Der Gesetzentwurf habe schon auf den ersten Blick drei entscheidende Mängel.

Er sei zugeschnitten auf die Hypo Real Estate, obwohl Commerzbank und andere Institute ebenso fällig werden könnten und eine Verstaatlichung von Großbanken zudem angesichts des Ausmaßes der Krise die verantwortlichere und deutlich billigere Lösung wäre.

Der Gesetzentwurf solle so kurz befristet sein, dass sich die Bundesregierung dieses Instruments zu einem Zeitpunkt wieder beraube, da ein Ende der Krise überhaupt nicht absehbar sei. Man merke, wie sehr sich die Bundesregierung ihrer Handlungen schäme. Bei der Frage, ob sie die Aktionäre oder die Steuerzahlerinnen und Streuerzahler enteigne, entscheide sie sich gegen die Steuerzahler.

Völlig absurd und nicht hinnehmbar sei die in Paragraph 6 vorgeschlagene Regelung, wonach eine solche Bank dann wieder privatisiert werde, wenn sie “nachhaltig stabilisiert” sei. Das bedeute, dass die Bank dann privatisiert werden solle, wenn sie wieder Gewinne erwirtschafte. Dass daran nicht einmal die Bedingung geknüpft werde, dass die in die Bank geflossenen Steuermittel mit entsprechenden Zinsen zurückgezahlt worden sein müssten, komme einer gesetzlich erlaubten Veruntreuung gleich.

Gregor Gysi: “Die Bundesregierung will also die Unsitte fortführen, die schon Willy Brandt kritisiert hat, dass die Schulden verstaatlicht, die Gewinne aber privatisiert werden.”

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg, erklärte in einer Pressemitteilung (18.2.2009, Auszug):

Frhr. zu Guttenberg

Frhr. zu Guttenberg

Foto: Paul Schirnhofer
© Deutscher Bundestag

Das Gesetz enthält eine ganze Reihe wichtiger und notwendiger Verbesserungen, die uns helfen werden bei der Stabilisierung des Finanzsektors voranzukommen. Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten die zweckgerichtete Verwendung staatlicher Mittel bei der Sanierung eines Kreditinstituts sicherzustellen, wurden deutlich verbessert. Eine neue Preisregel wird dafür sorgen, dass notwendige Aktienübernahmen durch den Staat zu marktgerechten Kursen erfolgen können. Beides liegt sowohl im Interesse einer raschen und effektiven Stabilisierung als auch im Interesse der Steuerzahler.

Die intensive Diskussion, die wir bei Vorbereitung dieses Gesetzes auch zum Thema Enteignung zu führen hatten, hat aus meiner Sicht sehr deutlich gemacht, dass es ordnungspolitische Grenzen gibt, die wir bei aller Flexibilität selbst in sehr schwierigen Zeiten beachten müssen. Daran haben wir uns orientiert. Leitplanken brauchen wir gerade dann, wenn Wetterlage und Straßenzustand besonders schlecht sind.

Das Instrument der Enteignung kann deshalb nur das absolut letzte Mittel sein, wenn sich alle anderen Wege zur Stabilisierung eines Finanzinstituts und des Finanzsektors insgesamt als ungangbar erwiesen haben - die ultissima ratio zur Verhinderung einer Systemkrise.

zur Startseite plantor.de

Kommentare

One Kommentar zu “HRE - Schulden verstaatlichen und Gewinne privatisieren?”

  1. Steffen am März 6th, 2009 14:35

    Wie wäre es wenn der Staat unseren deutschen Bürgern(für die er ja verantwortlich ist),die ihre Immobilien über diese kaputten Banken finanziert haben unter die Arme greift in den er diese übernimmt.Dort hat er die Gewissheit das er auch wieder was zurückbekommt.Die Banken Pleite gehen läßt,diese können sich mit den Managergehältern und Bonuszahlungen selber helfen oder es lassen.
    Mit dem Konjunkturprogramm sollte nur deutschen Firmen geholfen werden die ihren Standort hier haben,nichts ins Ausland verlagert haben,es in den nächsten 10 Jahren auch nicht tun und unsere Bürger auch weiterhin beschäftigen.Wenn jeder Staat sein eigenes Süppchen kocht wird es uns bald wieder besser gehen.Die Bürger haben doch das Vertrauen in den Staat längst verloren,ein Staat der die Kleinen nur abzockt durch Steuern und Abgaben und den Großen immer neue Geschenke macht,welche sich die Hände reiben und die Produktion ins Ausland verlagern da es dort billiger ist zu produzieren.
    Oder stellt man mal das Verhältnis von hier arbeitenden Ausländern und arbeitsuchenden Deutschen gegenüber,wir hätten keine Arbeitslosen.
    Ich habe nicht unbedingt was gegen Ausländer die auf Urlaub kommen und sich deutschen Gepflogenheiten und Gesetzten unterordnen.Wenn ich in den Urlaub fahre mach ich das auch.Aber es geht um die Gruppen und Clans weswegen sich unsere Bürger nicht mehr sicher fühlen.Die gehören in den nächsten Waggon und nach Hause.

Schreibe einen Kommentar